Allgemeine Geschäfts­bedingungenund Benutzungs­ordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rohrmeisterei GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gastronomie- und Veranstaltungen der Rohrmeisterei GmbH

§1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit uns abgeschlossen werden. Der Einbeziehung anderer als dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach ihrem Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.
  3. Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferungen oder Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

§2 Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

  1. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und Lieferungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Buchungen von Räumlichkeiten werden ebenfalls erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend.
  2. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option muss spätestens 20 Kalendertage nach Versand des Angebots schriftlich durch den Kunden bestätigt werden. Ausgeübte Optionen werden wie feste Buchungen behandelt. Wird die Option nicht rechtszeitig ausgeübt, sind wir berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
  3. Angebote über Lieferungen und Leistungen und Buchungen von Räumlichkeiten werden für uns erst verbindlich, wenn der Kunde das ihm von uns übersandte Vertragsangebot unterschreibt, dieses innerhalb der Frist von 20 Kalendertagen bei uns eingeht und die ggf. vereinbarte Anzahlung geleistet wird.
  4. Abweichungen von unserem Angebot oder Vertragsveränderungen bedürfen ihrer schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
  5. Buchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit uns und unter Berücksichtigung der Regelungen in § 10 dieser AGB erfolgen. Wir können jegliche Bestellannahme, Buchung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen. Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  6. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
  3. Bei Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung sind wir berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden in allen Betrieben einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100% abhängig zu machen.
  4. Bei einer Buchung gastronomischer Leistungen über mehr als 500 EUR behalten wir uns vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100% der bestellten Leistungen zu fordern.
  5. Bei der ausschließlichen Anmietung von Räumen durch den Kunden behalten wir uns vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 100% der vereinbarten Raummiete zzgl. einer Kaution zu fordern.
  6. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende Leistungen, bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Soweit uns Umstände (Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen o. Ä.) bekannt werden, die Zweifel an der Bonität des Kunden aufkommen lassen, können wir Vorauszahlungen bis zu 100% des Wertes der bestellten Leistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts sind wir berechtigt, zusätzlich 25% des Wertes der bestellten Leistungen als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
  8. Der Kunde teilt uns 7 Kalendertage vor der Veranstaltung die verbindliche endgültige Gästezahl mit. Sollte sich diese danach verringern, so werden wir diese Gästezahl bei der Berechnung unserer Leistungen zugrunde legen. Erhöht sich die Gästezahl, so wird diese erhöhte Zahl der Abrechnung zugrunde gelegt. Ein Anspruch des Kunden auf Zurverfügungstellung einer anderen Räumlichkeit besteht in diesen Fällen nicht.
  9. Erhöht sich nach Vertragsschluss aber noch vor Erbringung der Leistung die gesetzliche Mehrwertsteuer, so sind wir berechtigt, eine dieser Erhöhung entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.

§4 Aufrechnung

  1. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

§5 Stornierungen

  1. Nimmt ein Kunde mit uns vereinbarte Lieferungen oder Leistungen aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht ab, können wir nachstehende Schadenspauschalen vom Kunden verlangen.
    2. Bei einer Absage der Veranstaltung bis 6 Monate vor der Veranstaltung wird die Anzahlung als Stornierungsgebühr einbehalten. Bei einer späteren Absage gilt die folgende Staffelung:

Halle 2

Vertragswert

6 Monate-91 Tage (45%)

90 - 31 Tage (65%)

30 - 5 Tage (85%)

ab 4 Tage (100%)

Mo-Do

3.000 €

1.350 €

1.950 €

2.550 €

3.000 €

Fr-So

8.000 €

3.600 €

5.200 €

6.800 €

8.000 €

Halle 3

Vertragswert

6 Monate-91 Tage (45%)

90 - 31 Tage (65%)

30 - 5 Tage (85%)

ab 4 Tage (100%)

Mo-So

5.000 €

2.250 €

3.250 €

4.250 €

5.000 €

Fr-So

10.000 €

4.500 €

6.500 €

8.500 €

10.000 €

  1. Für Veränderungen der Teilnehmeranzahl gilt § 3.8. dieser AGB.

§6 Beschaffenheitsangaben

  1. Weichen die Angebotsangaben von unseren allgemeinen Produktbeschreibungen, den Mustern oder den Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen des Angebots verbindlich.
  2. Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten der Lieferungen und Leistungen wird von uns nur übernommen, wenn diese Qualitäten und/oder Beschaffenheiten zuvor ausdrücklich schriftlich als rechtsverbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt sind.
  3. Änderungen der Produkte und Dienstleistungen, die durch nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort) hervorgerufen werden, dürfen wir ohne Einschränkung an die Kunden weitergeben, ohne dass diese hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns herleiten können.

§7 Gewährleistung

  1. Wir leisten für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
  2. Sind unsere Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, so sind im kaufmännischen Verkehr die festgestellten Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Lieferung und/oder Leistung als vertragsgerecht erbracht. Ist eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.
  3. Mängel an Teilen unserer Leistungen berechtigen den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt, wenn der verbleibende Teil der Leistungen für ihn von keinerlei Interesse ist.

§8 Haftung, und Schadensersatz

  1. Unsere Haftung auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von so wesentlichen Pflichten, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalspflicht), bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz
  2. Die Höhe der von uns zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Verletzungen an Leib, Leben oder Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es sein denn, unser Kunde hat uns ausdrücklich und schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens hingewiesen. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.
  3. Genießt unser Kunde für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf die nicht vom Versicherungsschutz gedeckten Nachteile (höhere Versicherungsprämien o. Ä.)
  4. Im Übrigen leisten wir für Personen- oder Sachschäden im Rahmen und zu den Bedingungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz. Auf Kundenwunsch stellen wir eine entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung. Ohne die rechtzeitige Anforderung einer solchen Bestätigung kann eine Unterdeckung des Versicherungsschutzes nicht geltend gemacht werden.
  5. Wir leisten keinen Ersatz für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen.
  6. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Wir haften weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene sonstige Gegenstände. Diesbezüglich übernehmen wir keine Obhutspflichten.

§9 Haftung für Leistungen Dritter

  1. Soweit wir Leistungen Dritter (Künstler, Dj´s, Musiker, Security, Leiharbeitsfirmen usw.) vermitteln oder auf Veranlassung des Kunden solche beschaffen, handeln wir im Namen und auf Rechnung des Kunden. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten, sind aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im Interesse der Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen.
  2. Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

§10 Rücktrittsrecht

  1. Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
    a) höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
    b) Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden/der Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht werden,
    c) eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgt,
    d) Speisen und/oder Getränke, die der Kunde oder Dritte mitgebracht haben, ohne vorherige Absprache in unserem Hause verzehrt werden,
    e) wir Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  2. Sobald wir Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrecht erhalten, werden wir den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, ob wir unser Rücktrittsrecht ausüben oder nicht.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch uns entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  4. Verschweigt der Veranstalter, dass er eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages durch uns getätigten Aufwendungen verpflichtet.

§11 Pflichten des Kunden bei Benutzung unserer Räumlichkeiten

  1. Der Kunde hat unsere Räumlichkeiten sowie alle sonstigen, ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln.

2 Die Verwendung zusätzlicher technischer oder mechanischer Einrichtungen sowie sonstiger Veranstaltungsmittel bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.

  1. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen am Geländer bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wir können die Einbringung von Dekorations- oder sonstigen Veranstaltungsmitteln untersagen, wenn diese nach unserer sachgerechten Einschätzung nicht mit den gesetzlichen und/oder behördlichen Bestimmungen übereinstimmen oder einen entsprechenden behördlichen Nachweis verlangen. Der Kunde kann aus der Untersagung keine Rechte geltend machen.
  2. Das mitgebrachte Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände des Kunden sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, können wir die Entfernung und Lagerung auf Kosten und Risiko des Kunden vornehmen.
  3. In unseren Räumen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und/oder Getränken untersagt. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, koscheres Essen, usw.) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen kann ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten (Korkgeld, Servicegebühr) berechnet werden.
  4. Die Benutzung von Schreckschusspistolen oder ähnlicher Waffen sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Gelände der Rohrmeisterei, insbesondere dem Parkplatz und dem Plateau, sind untersagt. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung können wir vom Kunden die sofortige Räumung und Herausgabe des Mietobjektes verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, so sind wir berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr des Kunden vornehmen zu lassen. Der Kunde bleibt in solchen Fällen zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Der Kunde kann uns gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
  5. Soweit mit uns nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller gesetzlichen Meldepflichten und die Einholung erforderlicher Genehmigungen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der GEMA anzumelden. Werden wir wegen des Fehlens von Genehmigungen von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung frei. Wir können rechtzeitig vor der Veranstaltung den Nachweis der Anmeldungen und Genehmigungen sowie den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren verlangen.
  6. Die gelegentliche oder auch nur teilweise Nutzung der von der Rohrmeisterei zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verkaufsförderung, des Verkaufs oder der Bewerbung von Waren und / oder Dienstleistungen, sowie die Anbringung jedweder Form von Werbe- oder Hinweismaterial bedarf der schriftlichen Genehmigung durch uns.
  7. Führt der Kunde in unseren Räumlichkeiten öffentlich zugängliche Veranstaltungen durch, so ist die Benutzungsordnung bei öffentlichen Veranstaltungen zu beachten.

§12 Haftung des Kunden bei Veranstaltungen

  1. Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums, gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.
  2. Der Kunde haftet ferner für jedweden aus der Veranstaltung heraus Dritten entstehenden Schaden in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Er stellt uns bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen uns geltend machen können.

§13 Catering außerhalb der Rohrmeisterei

Bei der Lieferung von Speisen und Getränke an einen anderen Ort als Ruhrstraße 20, 58239 Schwerte, gilt zusätzlich Folgendes:

  1. Die Anlieferung erfolgt in einem Zeitfenster +/- 15 Minuten um den vereinbarten Lieferzeitpunkt. Für Verspätungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.
  2. Das von uns gelieferte Inventar (Geschirr, Besteck, Tischwäsche, Dekorationen etc.) ist innerhalb von 3 Tagen restentleert und in ordentlichem Zustand an uns zurück zu geben, es sei denn, es wurde Abweichendes vereinbart. Das Inventar darf nur für den bestimmungsgemäßen Zweck und nur am vereinbarten Ort genutzt werden. Beschädigte oder fehlende Gegenstände werden dem Kunden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
  3. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind sofort gegenüber unserem Personal vor Ort zu rügen. Ein Recht auf Minderung entfällt, falls Mängel erst am nächsten Tag oder später beanstandet werden.
  4. Bei Stornierung einer Bestellung bis 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Liefertermin berechnen keine Stornierungsgebühren. Bei einer späteren Absage gilt folgende Staffelung:
    a) 28 Tage bis 14 Tage: 25 % des Auftragswertes b) 13 Tage bis 7 Tage: 50 % des Auftragswertes
    c) 6 Tage bis 5 Tage: 75 % des Auftragswertes d) ab 4 Tage: 100 % des Auftragswertes

§14 Datenverarbeitung und Datenschutz

  1. Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein.
  2. Wir weisen darauf hin, dass bei öffentlichen Veranstaltungen regelmäßig Bilder gefertigt werden. In bestimmten Fällen (z. B. Personen als Beiwerk, Personengruppen auf Veranstaltungen, Abbildung von Prominenten) ist eine Verwendung des Bildmaterials ohne gesonderte Einwilligung der betroffenen Person zulässig.

§15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen internationalen Privatrechts.
  2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Schwerte.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle einer nichteinbezogenen oder unwirksamen Bestimmung tritt in diesem Falle die einschlägige gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken.

Fassung vom 1.11.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf der Bürgerstiftung Rohrmeisterei

Vorbemerkung

Wir betreiben auf unserer Homepage (www.rohrmeisterei-schwerte.de) einen Online-Ticketverkauf für Veranstaltungen in unserem Hause, die wir selbst durchführen, und solchen, die durch fremde Dritte als Veranstalter durchgeführt werden. Diejenigen Veranstaltungen, die wir nicht selber durchführen, sind entsprechend kenntlich gemacht.

Zudem kann der Kunde auf unserer Homepage Tickets für eine Kombination aus kulturellem und kulinarischem Teil erwerben. Hier sind wir bezüglich der kulturellen Darbietung zum Teil selbst Veranstalter, zum Teil wird die kulturelle Darbietung durch fremde Dritte durchgeführt. Diejenigen Veranstaltungen, bei denen wir die kulturelle Darbietung nicht selbst als Veranstalter durchführen, sind entsprechend kenntlich gemacht.

I. Online-Ticketverkauf bei eigenen Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Tickets für Veranstaltungen, die wir selbst durchführen. Der Einbeziehung anderer als dieser Allgemeinen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach ihrem Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

1. Alle Angebote sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Ticket zu bestellen. Das verbindliche Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages geht vom Kunden aus. Bei Bestellung von Tickets in unseren Geschäftsräumen oder per Telefon erfolgt dies durch Aufgabe der Bestellung. Bei Bestellung von Tickets per Internet erfolgt dies durch Anklicken des Feldes „zahlungspflichtig bestellen“. Wir nehmen das Angebot an, indem wir dem Kunden eine Buchungsbestätigung übergeben oder per Email oder per Post an den Kunden versenden. Mit der Abgabe des verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrages durch den Kunden erkennt dieser unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf als rechtlich bindend an.

2. Der Verkauf sämtlicher Tickets ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Ist das Ticket-Kontingent erschöpft, nehmen wir das Angebot auf Abschluss eines Vertrages nicht an.

3. Die Tickets dürfen nur zu eigenen privaten oder unternehmerischen Zwecken des Kunden erworben werden. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist nicht zulässig. Bei Verstoß gegen diese Regelung sind wir berechtigt, den zukünftigen Verkauf von Tickets zu verweigern und ein Hausverbot auszusprechen.

§ 3 Lieferung

1. Tickets sind nur bei vollständiger Bezahlung gültig.

2. Mehrfachausdrucke oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann von uns für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem veranlassen wir in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung).

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Verlust und/oder Missbrauch von Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder auf Erstattung des Kaufpreises.

4. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung diese auf Richtigkeit von Anzahl, Preis, Datum, Uhrzeit und Veranstaltung zu überprüfen. Reklamationen müssen innerhalb dieser Frist nach Erhalt der Buchungsbestätigung geltend gemacht werden. Maßgeblich für die Wahrung  der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Eingangsdatum der Email.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Buchungsbestätigungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig.  Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

3. Für Service- und Versandleistungen und für die Nutzung unseres Ticketsystems können wir Gebühren in angemessener Höhe erheben.

4. Zahlungen des Kunden werden ausschließlich per Überweisung oder im Lastschriftverfahren geleistet. Der Kunde gerät durch seitens seiner Bank nicht ausgeführte Lastschriften automatisch in Verzug. In diesem Fall erheben wir für jedes Mahnschreiben eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 Euro. Die Rücklastschriftgebühren für nicht durchgeführte Lastschriften werden in der tatsächlich entstandenen Höhe gegenüber dem betreffenden Kunden durchgesetzt. Der Kunde ermächtigt uns, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung  ein weiteres Mal einzureichen. Bei nicht geleisteter Zahlung sind wir berechtigt, die Tickets sperren zu lassen.

5. Erhöht sich nach Vertragsschluss, aber noch vor Erbringung der Leistung die gesetzliche Mehrwertsteuer, so sind wir berechtigt, eine dieser Erhöhung entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.

6. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

§ 5 Gewährleistung

1. Wir leisten für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewähr.

2. Sind unsere Leistungen mangelhaft, so sind im kaufmännischen Verkehr die festgestellten Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Ist eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.

§ 6 Haftung und Schadensersatz

1. Unsere Haftung auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von so wesentlichen Pflichten, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalspflicht), bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

2. Die Höhe der von uns zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Verletzungen an Leib, Leben oder Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es sein denn, unser Kunde hat uns ausdrücklich und schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens hingewiesen. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.

3. Wir leisten keinen Ersatz für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen.

4. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei unseren Vertragspartnern oder deren Vertragspartner eintreten, haben wir nicht zu vertreten.

6. Wir behalten uns Programm- und Besetzungsänderungen vor. Ein Rücknahme- und Rückerstattungsanspruch für die Tickets ergibt sich hieraus nur, wenn die Änderung nicht nur unerheblich und dem Kunden unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist.

§ 7 Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum zur Leistungserbringung vorsehen, ist ein Widerrrufsrecht gemäß § 312g II 1 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Jede Bestellung von Tickets für eine bestimmte Veranstaltung ist damit unmittelbar nach Übersendung einer Buchungsbestätigung  durch uns für den Kunden bindend und verpflichtet zur Abnahme und zur unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets.

§ 8 Veranstaltungsausfall und Verlegung

Wir nehmen die Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises zurück, wenn die Veranstaltung abgesagt oder verlegt wird. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen nur im Falle des Veranstaltungsausfalls bis zu 2 Wochen nach dem Veranstaltungstermin und im Falle der Veranstaltungsverlegung bis zu 5 Tage vor dem neuen Veranstaltungstermin.

§ 9 Datenverarbeitung und Datenschutz

1. Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung dieser Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein.

2. Wir weisen darauf hin, dass bei öffentlichen Veranstaltungen regelmäßig Bilder gefertigt werden. In bestimmten Fällen (z. B. Personen als Beiwerk, Personengruppen auf Veranstaltungen, Abbildung von Prominenten) ist eine Verwendung des Bildmaterials ohne gesonderte Einwilligung der betroffenen Person zulässig.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen internationalen Privatrechts.

2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Schwerte.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle einer nichteinbezogenen oder unwirksamen Bestimmung tritt in diesem Falle die einschlägige gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken.

II. Ticketverkauf bei fremden Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Tickets für Veranstaltungen, die durch fremde Dritte als Veranstalter durchgeführt werden. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Wir vermitteln nur im Namen und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Vertrag und sind mit der Abwicklung einschließlich des Versandes und der Bezahlung beauftragt. Vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Veranstaltungsvertrages sind ausdrücklich gegen den Veranstalter zu richten.

2. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf unserer Homepage auf Veranlassung Dritter mitgeteilten Angaben zur Veranstaltung wird keine Haftung übernommen.

3. Der Einbeziehung anderer als dieser Allgemeinen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach ihrem Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

1. Alle Angebote sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Ticket zu bestellen. Das verbindliche Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages geht vom Kunden aus. Bei Bestellung von Tickets in unseren Geschäftsräumen oder per Telefon erfolgt dies durch Aufgabe der Bestellung. Bei Bestellung von Tickets per Internet erfolgt dies durch Anklicken des Feldes „zahlungspflichtig bestellen“. Mit der Bestellung der Tickets beauftragt uns der Kunde mit der Abwicklung des Kartenverkaufes im Namen des Veranstalters.

2. Wir nehmen das Angebot im Namen des Veranstalters an, indem wir dem Kunden eine Buchungsbestätigung übergeben oder per Email oder per Post an den Kunden versenden. Mit der Abgabe des verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrages durch den Kunden erkennt dieser unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf als rechtlich bindend an.

3. Der Verkauf sämtlicher Tickets ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Ist das Ticket-Kontingent erschöpft, nehmen wir das Angebot auf Abschluss eines Vertrages nicht an.

4. Die Tickets dürfen nur zu eigenen privaten oder unternehmerischen Zwecken des Kunden erworben werden. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist nicht zulässig. Bei Verstoß gegen diese Regelung sind wir berechtigt, den zukünftigen Verkauf von Tickets zu verweigern.

§ 3 Lieferung

1. Tickets sind nur bei vollständiger Bezahlung gültig.

2. Mehrfachausdrucke oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann von uns für etwaige Folgeschäden vom Veranstalter haftbar gemacht werden. Zudem kann Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung) durch den Veranstalter veranlasst werden.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Verlust und/oder Missbrauch von Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder auf Erstattung des Kaufpreises.

4. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung diese auf Richtigkeit von Anzahl, Preis, Datum, Uhrzeit und Veranstaltung zu überprüfen. Reklamationen müssen innerhalb dieser Frist nach Erhalt der Buchungsbestätigung geltend gemacht werden. Maßgeblich für die Wahrung  der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Eingangsdatum der Email.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Buchungsbestätigungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. 

3. Für Service- und Versandleistungen und für die Nutzung unseres Ticketsystems können wir Gebühren in angemessener Höhe erheben.

4. Zahlungen des Kunden werden ausschließlich per Überweisung oder im Lastschriftverfahren geleistet. Lastschriftaufträge der Kunden führen wir in eigenem Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters durch.  Der Kunde ermächtigt uns, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung  ein weiteres Mal einzureichen.

5. Wir sind von den jeweiligen Veranstaltern beauftragt, die Bezahlvorgänge im Rahmen des Ticketverkaufs abzuwickeln. Zu diesem Zweck haben diese Veranstalter uns vorab ermächtigt, sämtliche laufend durch Ticketverkäufe entstehende Forderungen in eigenem Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters gegenüber dem Kunden geltend zu machen und außergerichtlich sowie gerichtlich durchzusetzen.

6. Der Kunde gerät durch seitens seiner Bank nicht ausgeführte Lastschriften automatisch in Verzug. In diesem Fall erheben wir für jedes Mahnschreiben eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 Euro. Die Rücklastschriftgebühren für nicht durchgeführte Lastschriften entstehen unmittelbar bei uns und werden in der tatsächlich entstandenen Höhe gegenüber dem betreffenden Kunden durchgesetzt.

§ 5 Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche bezüglich der Erbringung der von uns im Namen des jeweiligen Veranstalters vermittelten Leistungen bestehen nur gegenüber diesem Veranstalter. Wir haften insbesondere nicht für die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung oder für die Erstattung von gezahlten Ticketpreisen im Falle ausgefallener oder verschobener Veranstaltungen. Wir haften auch nicht für hieraus entstandene Schäden.

§ 6 Haftung und Schadensersatz

1. Unsere Haftung auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von so wesentlichen Pflichten, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalspflicht), bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

2. Die Höhe der von uns zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Verletzungen an Leib, Leben oder Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es sein denn, unser Kunde hat uns ausdrücklich und schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens hingewiesen. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.

3. Wir leisten keinen Ersatz für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen.

4. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum zur Leistungserbringung vorsehen, ist ein Widerrufsrecht gemäß § 312g II 1 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Jede Bestellung von Tickets für eine bestimmte Veranstaltung ist damit unmittelbar nach Übersendung einer Buchungsbestätigung  durch uns  aber im Namen des Veranstalters für den Kunden bindend und verpflichtet zur Abnahme und zur unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets.

§ 8 Veranstaltungsausfall und Verlegung

1. Im Falle der Verlegung oder des Ausfalls einer Veranstaltung sind sämtliche Ansprüche des Kunden direkt gegenüber dem entsprechenden Veranstalter geltend zu machen. Ein Anspruch auf Rücknahme der Tickets durch uns besteht nicht. Wir werden uns jedoch bemühen, die Angelegenheit im Interesse des Kunden zu regeln. Die Rücknahme von Tickets setzt jedoch voraus, dass der Veranstalter uns hiermit beauftragt hat und wir die zu erstattenden Gelder vor der Rückerstattung vom Veranstalter erhalten haben.

2. Nehmen wir im Einzelfall Tickets zurück, gilt dies nur für diejenigen Tickets, die auch bei uns erworben wurden. Ein Rücknahmeanspruch hinsichtlich der bei anderen Stellen erworbenen Tickets besteht nicht.

§ 9 Insolvenz des Veranstalters

Im Falle der Insolvenz des Veranstalters besteht uns gegenüber kein Anspruch auf Ausgleich einer Forderung des Kunden gegenüber dem Veranstalter. Der Kunde hat seine Ansprüche im Insolvenzfall direkt beim Veranstalter bzw. dem zuständigen Insolvenzverwalter geltend zu machen.

§ 10 Datenverarbeitung und Datenschutz

Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung dieser Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein.

§ 11 Sonstiges

Beim Besuch der Veranstaltung gelten regelmäßig separate Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen internationalen Privatrechts.

2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Schwerte.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle einer nichteinbezogenen oder unwirksamen Bestimmung tritt in diesem Falle die einschlägige gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken.

III. Ticketverkauf bei fremden Veranstaltungen mit  gastronomischem Teil

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Online-Verkauf von Tickets für eine Kombination aus kulturellem und kulinarischem Teil.

2. Hinsichtlich des kulinarischen Teils dieser Veranstaltungen erbringen wir stets eigene Leistungen. Insofern verweisen wir auf die Regelungen in Abschnitt I. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, „Online-Ticketverkauf bei eigenen Veranstaltungen“.

3. Hinsichtlich der kulturellen Darbietung dieser Veranstaltungen sind wir zum Teil selbst Veranstalter, zum Teil wird die kulturelle Darbietung durch fremde Dritte als Veranstalter durchgeführt.

4. Diejenigen Veranstaltungen, bei denen wir die kulturelle Darbietung nicht selbst als Veranstalter durchführen, sind entsprechend kenntlich gemacht. Insofern verweisen wir auf die Regelungen in Abschnitt II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, „Online Ticketverkauf bei fremden Veranstaltungen“.

5. Hinsichtlich derjenigen Veranstaltungen, bei denen wir auch den kulturellen Teil selbst als Veranstalter durchführen, verweisen wir auf die Regelungen in Abschnitt I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, „ Online Ticketverkauf bei eigenen Veranstaltungen“.

Fassung vom 15.4.2016

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Benutzungsordnung bei öffentlichen Veranstaltungen

§ 1 Zustand der Räumlichkeiten

1. Die Übergabe der Räume und die Einweisung des Kunden findet in der Regel 1 Stunde vor Beginn der Mietzeit statt, soweit mit unserer Veranstaltungsplanung kein anderer Termin vereinbart wurde.

2. Der Kunde hat offensichtliche und für ihn bei der Übergabe erkennbare Mängel des Mietobjektes unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

3. Ggf. ausgehändigte Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Zweitschlüsselanfertigung ist nicht gestattet.

4. Gemietete bzw. im Mietpreis enthaltene Ausstattungsgegenstände werden im Veranstaltungsraum bereit gestellt. Alle überlassenen Gegenstände müssen gereinigt zurück gegeben werden. Der Aufbau wird nicht von uns übernommen, es sei denn dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5. Die Räume sind nach der Veranstaltung besenrein zu einem mit unserer Veranstaltungsplanung zu vereinbarenden Termin zurück zu geben. Verschmutzungen (z.B. Getränkereste auf dem Boden, Kaugummis etc.) müssen entfernt werden. Bereit gestellte Theken, Kühlschränke und Kühltruhen müssen gereinigt werden. Die Toiletten sind gereinigt zu übergeben, Reinigungsmittel und Mülltüten müssen selber mitgebracht werden. Besen werden durch uns gestellt. Tische und Stühle müssen gereinigt, in einer Ecke zusammengestellt, bzw. nach Absprache in einen dafür vorgesehenen Raum verräumt werden. Angefallener Müll muss ist vollständig und umgehend nach der Veranstaltung beseitigt und vorschriftsgemäß entsorgt werden. Im Außenbereich müssen Müll und Verschmutzungen, die auf die Veranstaltung zurückzuführen sind, entfernt werden. Wird die Reinigung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, nehmen wir die Reinigung auf Kosten des Kunden vor.

§ 2 Nutzungsauflagen

1. Die Nutzung des Mietobjektes darf nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks und Umfangs erfolgen. Beabsichtigte Nutzungsänderungen  (z. B. Änderung des Programms) sind uns unverzüglich mitzuteilen und bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.

2. Der Kunde nennt uns einen Verantwortlichen, der während der Veranstaltung anwesend und für uns jederzeit erreichbar ist.

§ 3 Ablauf der Veranstaltung

1. Im Interesse einer optimalen Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung stellt uns der Kunde spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn den Ablauf und die technischen Erfordernisse der Veranstaltung in Form einer technischen Organisationsanweisung zur Verfügung. Andernfalls können wir nicht gewährleisten, dass die notwendige technische und personelle Ausstattung bereit gestellt werden kann.

2. Ferner stellt uns der Kunde im Interesse einer optimalen Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn genaue Informationen über den Ablauf der Veranstaltung in Form einer Organisationsübersicht sowie eine Bühnenanweisung mit sämtlichen Aufbauhinweisen zur Verfügung.

3. Der Kunde hat kein Mitspracherecht darüber, an wen und zu welchem Zeitpunkt andere Räume übergeben werden. Wir werden Wünsche des Kunden nach Möglichkeit berücksichtigen.

§ 4 Abbruch der Veranstaltung

1. Bei Verstoß gegen Vertragsbestimmungen, unsere AGBs oder diese Benutzungsordnung können wir vom Kunden die sofortige Räumung und Herausgabe des Mietobjektes verlangen.  Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, so sind wir berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr des Kunden vornehmen zu lassen.

2. Der Kunde bleibt in solchen Fällen zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet, er haftet auch für etwaigen Verzugsschaden. Der Kunde kann uns gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

§ 5 Aufbaupläne

1. Aufbaupläne werden unter Berücksichtigung des geplanten Bühnenaufbaus sowie der einschlägigen Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung rechtzeitig vor Beginn des Kartenvorverkaufs von uns in Absprache mit dem Kunden erstellt.

2. Dem Kunden sind nachträgliche Änderungen der abgestimmten und genehmigten Aufbaupläne oder tatsächliche Abweichungen von den Plänen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.

§ 6 Technische Einrichtungen, Instrumente

1. Störungen an von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nur dann zurückbehalten oder gemindert werden, wenn und soweit wir diese Störungen zu vertreten haben.

2. Der Kunde ist verpflichtet, technische oder mechanische Einrichtungen sowie sonstige Veranstaltungsmittel, die durch uns gestellt werden, vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit und Verkehrssicherheit zu prüfen. Schadhafte Einrichtungen dürfen nicht genutzt werden. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Einrichtungen als ordnungsgemäß übergeben.

3. Die Verwendung technischer oder mechanischer Einrichtungen sowie sonstiger Veranstaltungsmittel, die nicht durch uns gestellt werden, bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.  In diesem Fall muss eine verantwortliche Person mit entsprechender fachlicher Qualifikation benannt werden, die uns als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Durch die Verwendung dieser Einrichtungen auftretende Störungen  an unseren technischen Anlagen gehen zu Lasten des Kunden, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Der Kunde hat die Veranstaltungsteilnehmer vor jedweder Gefährdung zu schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Einrichtungen zu sorgen.

4. Stellen wir einen Flügel zur Verfügung, so darf dieser nur von Fachkräften gestimmt werden.

§ 7 Werbung

1. Die Werbung für die Veranstaltung ist allein Sache des Kunden. In unseren Räumen und auf unserem Gelände bedarf sie unserer besonderen Erlaubnis.

2. Wir weisen darauf hin, dass wildes Plakatieren ohne entsprechende Genehmigung gesetzlich verboten ist und den Kunden ggf. zum Schadensersatz verpflichtet.

3. Uns wird die Möglichkeit eingeräumt, unser Logo im Rahmen von Werbemaßnahmen für die Veranstaltung (Flyer, Broschüren, Plakate, Anzeigen) in angemessener Weise zu platzieren. Während der Veranstaltung besteht für uns auf Wunsch und nach Absprache die Möglichkeit der Platzierung eines RollUp im Eingangsbereich.

§ 8 Kartenverkauf

1. Der Kartenverkauf ist allein Sache des Kunden.

2. Die Gestaltung der Eintrittskarten obliegt unter Berücksichtigung des zu wahrenden Öffentlichkeitsbildes unseres Hauses allein dem Kunden. Uns wird die Möglichkeit eingeräumt, auf der Vorderseite der Eintrittskarten unser Logo zu platzieren. Dieses Logo kann von untergeordneter Größe sein und darf den Gestaltungsspielraum des Kunden nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.

§ 9 Hausrecht

Das Hausrecht gegenüber dem Kunden und allen Dritten wird durch unser Personal ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten und denen ein jederzeitiges Betretungsrecht zu gewähren ist.

§ 10 Gesetzliche Bestimmungen und Genehmigungen

1. Der Kunde ist ohne weitere Aufforderung verantwortlich für die Befolgung aller gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Veranstaltung. Wir weisen insbesondere auf die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung, der Versammlungsstättenverordnung und der Brandschutzvorschriften hin.

2. Soweit mit uns nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller gesetzlichen Meldepflichten und die Einholung erforderlicher Genehmigungen. Werden wir wegen des Fehlens von Genehmigungen von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung frei.  Wir können rechtzeitig vor der Veranstaltung den Nachweis der Anmeldungen und Genehmigungen verlangen.

3. In unseren Räumen ist bei öffentlichen Veranstaltungen und in unserem Gastronomiebetrieb das Rauchen verboten, nicht jedoch bei geschlossenen Gesellschaften.

§ 11 Sicherheitsbestimmungen

1. Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen elektrische Verteilungs- und Schalttafeln sowie Heiz- und Lüftungsanlagen sind jederzeit frei zugänglich und unverstellt zu halten. Unserem Personal und den Aufsichtsbehörden ist jederzeit Zutritt zu diesen Anlagen zu gewähren.

2. Notausgänge und die nach dem Bestuhlungsplan vorgesehenen Fluchtwege müssen unverstellt und jederzeit frei zugänglich bleiben.

3. Die Verwendung von unverwahrtem Licht oder Feuer ohne unser Einverständnis ist verboten. Spiritus, Öl, Gas usw. darf nicht verwendet werden. Bei allen Koch- oder Heizvorgängen ist auf strengste Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften zu achten.

4. Auf Grund von planungsrechtlichen Vorschriften ist die Anzahl der Besucher in den Hallen 2+3 während der Öffnungszeit der Gastronomie in Halle 1 auf 600, danach auf 900 zu begrenzen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der für das Mietobjekt höchstens zulässigen Personenzahl. Er führt hierzu durch Einlasskontrollen den Nachweis.

5. Der Kunde engagiert für die Veranstaltung auf seine Kosten einen Security-Dienst (mindestens 2 Personen Einlasskontrolle und 2 Personen Außenbereich incl. Ruhrstraße und Jahnstraße). Die Rohrmeisterei weist die Security ein, ist ihr gegenüber weisungsbefugt und bestimmt in Absprache mit dem Kunden den personellen Umfang. Die Security kontrolliert insbesondere, dass Fenster und Türen geschlossen gehalten werden und die Vorhänge zur Lärmdämmung zugezogen werden.

§ 13 Parken

1. Sobald unser Parkplatz vollständig belegt ist, frühestens aber ab 21 Uhr, ist die Zufahrt in die Ruhrstraße ab Hagener Straße (Ecke Polizei) mit einer Bake abzusperren. Die Bake wird von der Rohrmeisterei gestellt.

2. Durch Ordner sind die dort eintreffenden PKW freundlich auf alternative Parkmöglichkeiten hinzuweisen. Hierzu werden von der Rohrmeisterei Informationshandzettel zur Verfügung gestellt.

§ 15 Veranstalterhaftpflichtversicherung

Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten eine Veranstalterhaftpflicht-versicherung abzuschließen. Die Deckungssumme muss für Personenschäden mindestens 2.000.000 € Euro und für Sachschäden mindestens 2.000.000 Euro betragen. Der entsprechende Versicherungsnachweis ist uns spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.

Fassung vom 15.04.2016

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